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   BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95   

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https://dejure.org/1997,11916
BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95 (https://dejure.org/1997,11916)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1997 - 9 RVs 6/95 (https://dejure.org/1997,11916)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 6/95 (https://dejure.org/1997,11916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht/Verfahrensrecht - Herabsetzung des GdB bei Heilungsbewährung (AHP 1983) - Anfechtungsklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Grades einer Behinderung wegen abgelaufener Heilungsbewährung nach einem Herzinfarkt; Wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse bei Herabsetzung des Grades einer Behinderung; Anhaltspunkte für eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Der Wegfall von Tatsachen, die nach dem fehlerhaften Maßstab wesentlich sind und deren Bedeutung für die Entscheidung in einem objektiven Sinn "erkennbar" ist, bewirkt eine wesentliche Änderung iS von § 48 Abs. 1 SGB X (BSGE 67, 204, 210 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 und - zuletzt - Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 18/94 -, unveröffentlicht).
  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Auch wenn das nach den Feststellungen des LSG nicht mehr der Fall war (vgl dazu den Wegfall der Heilungsbewährung nach Herzinfarkt in den AHP 1996 und Rösner, MedSach 1996, 173, 176 f und VersorgVerw 1997, 4, 6), so führt das doch lediglich zur Unverbindlichkeit der AHP in diesem Punkt (vgl BSGE 75, 176, 178 [BSG 11.10.1994 - 9 RVs 1/93] = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 und BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6), ändert aber nichts daran, daß eine bevorstehende Heilungsbewährung von dem Beklagten seiner Entscheidung - fehlerhaft - zugrunde gelegt worden ist.
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Auch wenn das nach den Feststellungen des LSG nicht mehr der Fall war (vgl dazu den Wegfall der Heilungsbewährung nach Herzinfarkt in den AHP 1996 und Rösner, MedSach 1996, 173, 176 f und VersorgVerw 1997, 4, 6), so führt das doch lediglich zur Unverbindlichkeit der AHP in diesem Punkt (vgl BSGE 75, 176, 178 [BSG 11.10.1994 - 9 RVs 1/93] = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 und BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6), ändert aber nichts daran, daß eine bevorstehende Heilungsbewährung von dem Beklagten seiner Entscheidung - fehlerhaft - zugrunde gelegt worden ist.
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94

    Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Denn wenn ein Herabsetzungsbescheid - wie hier - mit der isolierten Anfechtungsklage angefochten wird, ist die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BSGE 15, 127, 131 = SozR Nr. 9 zu § 1248 RVO; Urteil des Senats vom 15. August 1996 - 9 RVs 10/94 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, RdNr 83 mwN).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Das LSG vermißt eine wesentliche, dh rechtserhebliche (BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu Lasten des Klägers, weil der GdB nach einem Herzinfarkt allein von der verbliebenen Leistungsbeeinträchtigung abhänge und diese von März 1992 bis November 1993 gleichgeblieben sei und von Anfang an nur zu einem GdB von 30 geführt habe.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 18/94

    Diabetes mellitus - Merkzeichen H - Vollendung des 18. Lebensjahres - Änderung

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Der Wegfall von Tatsachen, die nach dem fehlerhaften Maßstab wesentlich sind und deren Bedeutung für die Entscheidung in einem objektiven Sinn "erkennbar" ist, bewirkt eine wesentliche Änderung iS von § 48 Abs. 1 SGB X (BSGE 67, 204, 210 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 und - zuletzt - Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 18/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 4/80

    Neufeststellung der Gesamt-MdE

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Ob der Beklagte mit den angefochtenen Bescheiden den GdB nach der Bilanz dieser gegenläufigen Änderungen (vgl dazu Bundessozialgericht SozR 3100 § 62 Nr. 21) herabsetzen durfte und ggf um welchen Grad, läßt sich nicht abschließend entscheiden, weil das Berufungsurteil dazu keine ausreichenden Feststellungen enthält.
  • BSG, 23.05.1969 - 10 RV 273/66

    Versorgungsanspruch - Neufeststellung - Verhältnisänderung - Wechsel der

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG ab (Urteil vom 14. Februar 1973 - 8/7 RU 74/70 - BG 1973, 449) und gibt die Rechtsprechung des früher ebenfalls für das Versorgungsrecht zuständigen 10. Senats (Urteil vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66 - KOV 1970, 9) nicht auf.
  • BSG, 28.09.1961 - 3 RK 72/57
    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Denn wenn ein Herabsetzungsbescheid - wie hier - mit der isolierten Anfechtungsklage angefochten wird, ist die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BSGE 15, 127, 131 = SozR Nr. 9 zu § 1248 RVO; Urteil des Senats vom 15. August 1996 - 9 RVs 10/94 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, RdNr 83 mwN).
  • BSG, 14.02.1973 - 7 RU 74/70
    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95
    Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG ab (Urteil vom 14. Februar 1973 - 8/7 RU 74/70 - BG 1973, 449) und gibt die Rechtsprechung des früher ebenfalls für das Versorgungsrecht zuständigen 10. Senats (Urteil vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66 - KOV 1970, 9) nicht auf.
  • LSG Berlin, 09.05.2000 - L 13 SB 15/98

    Höhe des zuzuerkennenden Grades der Behinderung (GdB); Neufeststellung des Grades

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung des Herabsetzungsbescheides ist insoweit der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung, hier des Widerspruchsbescheides vom 20. März 1996, weil ein Herabsetzungsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG-, Urteile vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/92 -, vom 15. August 1996 - 9 RVs 10/94 - und vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 6/95 -).
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